Informationen zur Volksbefragung am 10. November 2024

Veröffentlichungsdatum02.10.2024Lesedauer1 Minute
Wahl

Am 10. November 2024 wird abgestimmt. Unsere „Amtliche Mitteilung“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde. 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Volksbefragung optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen zeitgerecht eine „Amtliche Mitteilung“ zustellen. Achten Sie daher besonders auf diese Information. 

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die elektronische Beantragung der Stimmkarte, einen schriftlichen Stimmkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strichcode für die schnellere Abwicklung bei der Abstimmung selbst. Doch was ist mit all dem zu tun? 

Zur Abstimmung am 10. November 2024 bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Abstimmungslokal mit. Dadurch können Sie im Abstimmungsverzeichnis schnell und einfach gefunden werden – die Abwicklung der Abstimmung wird beschleunigt. 

Können Sie am Abstimmungstag nicht in Ihrem Abstimmungslokal abstimmen, dann beantragen Sie am besten eine Stimmkarte für die Briefabstimmung. Nutzen Sie dafür bitte das personalisierte Service in unserer Mitteilung. 

Folgende Möglichkeiten zur Beantragung stehen Ihnen zur Verfügung:
• persönlich in der Gemeinde 
• schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte inklusive Rücksendekuvert oder 
• elektronisch im Internet 


Die elektronische Beantragung mit dem personalisierten Code auf der Abstimmverständigungskarte in der Mitteilung ist rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at möglich. 

UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Stimmkarte frühzeitig! Stimmkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für einen Antrag auf Ausstellung einer Stimmkarte ist der 07. November 2024 bis 18.00 Uhr. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels Standardpostversand auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Stimmkarte muss bis spätestens 10. November 2024 (bis zur Schließung des Abstimmungslokals in der Gemeinde) bei der Gemeindewahlbehörde einlangen – alternativ ist auch die Abgabe in einem Abstimmungslokal am Abstimmungstag während der Öffnungszeiten möglich. 

VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE BEANTRAGUNG DER STIMMKARTE DIE IHNEN ZUGESENDETE MITTEILUNG! SIE ERLEICHTERN UNS DIE ARBEIT DAMIT WESENTLICH.